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   LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07 ER-B   

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https://dejure.org/2007,3843
LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07 ER-B (https://dejure.org/2007,3843)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.04.2007 - L 5 KR 518/07 ER-B (https://dejure.org/2007,3843)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. April 2007 - L 5 KR 518/07 ER-B (https://dejure.org/2007,3843)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - direkte Abrechnung mit Personenbeförderungsunternehmen - Ermittlung des preisgünstigsten Anbieters im Wege einer Internet-Ausschreibung - Nichtanwendung der Vergabevorschriften nach den §§ 97 ff GWB - kein Missbrauch nach § 19 Abs 1 GWB - Vereinbarung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Rechtsschutzes hinsichtlich der Modalitäten und Preise von Krankenfahrten (Patientenfahrten) für gesetzlich Krankenversicherte; Anforderungen an die ordnungsgemäße Ausschreibung von Krankenfahrten; Anspruch auf Beibehaltung vereinbarter Höchstpreise von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Internet-Ausschreibung für Kranken-Sammelfahrten zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Modalitäten und Preise von Krankenfahrten, Anwendbarkeit des Vergaberechts bei Ausschreibungen der Krankenkasse, missbräuchliches Verhalten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 2/00 R

    Krankenversicherung - Krankenfahrt - Anordnung von Sammelfahrten aus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07
    Die Rechtmäßigkeit dessen habe das Bundessozialgericht im Urteil vom 30.1.2001 (- B 3 KR 2/00 R -) bestätigt.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30.1.2001, - B 3 KR 2/00 R -) könnten die Krankenkassen auch unter Berücksichtigung des Sachleistungsprinzips zur Kostenersparnis gemeinsame Fahrten mehrerer Versicherter mit einem bestimmten Unternehmen (Sammelfahrten) anordnen; das folge aus Sinn und Zweck des § 60 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Daher müssten sie, soweit möglich, für ihre Mitglieder gemeinsame Taxi- und Mietwagenfahrten organisieren und Einzelfahrten verweigern.

    Diese Bestimmungen gelten gem. § 133 Abs. 3 SGB V auch für die hier streitigen Leistungen des so genannten "einfachen Krankentransports" durch Taxen und Mietwagen im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes (vgl. zum nur noch eingeschränkten Anwendungsbereich dieser Vorschrift Kranig, in: Hauck/Noftz SGB V § 133 Rdnr. 28 sowie BSG, Urt. v. 30.1.2001, - B 3 KR 2/00 R -).

    Deren Zulässigkeit - auch unter personenbeförderungsrechtlichem Aspekt - hat das BSG ausdrücklich bejaht (BSG, Urt. v. 30.1.2001, - B 3 KR 2/00 R -).

    Dass die Krankenkassen nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet sind, soweit wie möglich gemeinsame Taxi- und Mietwagenfahrten von Versicherten zu organisieren, hat das BSG entschieden (Urt. v. 30.1.2001, - B 3 KR 2/00 R -); der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an.

  • BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04

    Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07
    Das habe das BayObLG in einem Beschluss vom 24.5.2004 (Verg 6/04) entschieden.

    Wie das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem Beschluss vom 24.5.2004 (a. a. O.) entschieden habe, sei die AOK (Bayern) als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu dem besonderen Zweck gegründet worden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen.

    Das habe das BayObLG in dem bereits angeführten Beschluss vom 24.5.2004 (a. a. O.) entschieden und darin keineswegs nur eine unbeachtliche Mindermeinung vertreten.

    Einer Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Auffassungen des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 6.7.2005 - VII Verg 22/05 und vom 21.7.2006 - VII Verg 13/06) und des BayObLG (Beschluss vom 24.5.2004 Verg 6/04) bedarf es nicht.

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 25.9.2001, - B 3 KR 3/01 R -) sei das Wettbewerbsrecht (GWB und UWG) seit dem 1.1.2000 nicht mehr anwendbar.

    Da § 69 SGB V die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern dem öffentlichen Recht zuweise und das Wettbewerbsrecht des GWB und UWG daher nicht anwendbar sei, könnten Unterlassungsansprüche gegen beeinträchtigendes bzw. diskriminierendes Verhalten von Krankenkassen (nur) auf die Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit und Wettbewerbsgleichheit) gestützt werden (BSG, Urteil vom 25.9.2001, - B 3 KR 3/01 R -), wobei nach Auffassung des BSG offen bleibe, ob die in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Untersagung unlauteren Wettbewerbs in vollem Umfang übertragbar seien.

    Das BSG hat daraus den Schluss gezogen, dass auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern die Vorschriften des GWB nicht mehr anwendbar sind (Urt. v. 25.9.2001, - B 3 KR 3/01 R -).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 164/03

    Blutdruckmessungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07
    Ergänzend trägt die Antragstellerin vor, nach Ansicht des BGH (Entscheidung vom 23.2.2006, - I ZR 164/03 -) könnten grundrechtliche Abwehransprüche sogar von strengeren Voraussetzungen abhängen als Unterlassungsansprüche des UWG, nachdem die gesetzlichen Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit als mittelbare Staatsverwaltung (näher BVerfGE 39, 301) strengeren Bindungen unterworfen seien.

    Der BGH hat sich in mehreren Entscheidungen vom 23.02.2006 - I ZR 164/03 dieser Rechtsauffassung angeschlossen.

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 22/05

    Träger der gesetzlichen Unfallversicherung - öffentliche Auftraggeber

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07
    Bei der gegenteiligen Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes handele es sich um einen "Ausreißer" (vgl. demgegenüber OLG Düsseldorf, Beschl. vom 6.7.2005, - VII Verg 22/05 -).

    Einer Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Auffassungen des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 6.7.2005 - VII Verg 22/05 und vom 21.7.2006 - VII Verg 13/06) und des BayObLG (Beschluss vom 24.5.2004 Verg 6/04) bedarf es nicht.

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit von Festbeträgen (BVerfGE 106, 275) ausdrücklich entschieden, dass das Grundrecht der Berufsfreiheit der Leistungserbringer durch (die von den Krankenkassen einseitig festgelegten) Festbeträge für Arzneimittel nicht berührt wird, weil dadurch lediglich die Rahmenbedingungen ihrer wirtschaftlichen Betätigung betroffen werden, auf deren unveränderte Beibehaltung kein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch besteht.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07
    Art. 12 Abs. 1 GG begründet lediglich ein Recht auf Teilhabe am Wettbewerb, was zwar nicht vor Zulassung von Konkurrenten, wohl aber vor ungerechtfertigter Begünstigung von Konkurrenten (BVerfGE 82, 209,223) schützt.
  • BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 23/04 R

    Arzneimittelhersteller - Inanspruchnahme von gerichtlichen Rechtsschutz gegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07
    Ihr Recht auf faire Teilnahme am Wettbewerb (dazu BSG Urt. v. 24.11.2004 - B 3 KR 23/04 R) ist vorliegend auch durch die Internetausschreibung von Sammelfahrten nicht verletzt.
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R

    Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07
    Die rechtlichen Grundlagen für die Erstattung von Fahrkosten (für Krankenfahrten) finden sich in §§ 60 und 133 SGB V. § 60 SGB V regelt den Anspruch des Versicherten auf Übernahme von Fahrkosten als Sachleistung (BSGE 85, 110) der Krankenkassen.
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - Verg 13/06

    Vorlage an den EuGH: Vergabe von Reinigungsdienstleistungen durch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07
    Einer Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Auffassungen des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 6.7.2005 - VII Verg 22/05 und vom 21.7.2006 - VII Verg 13/06) und des BayObLG (Beschluss vom 24.5.2004 Verg 6/04) bedarf es nicht.
  • BayObLG, 21.10.2004 - Verg 17/04

    Landesversicherungsanstalt als öffentliche Auftraggeberin - zwingender Ausschluss

  • VG Schleswig, 20.10.2006 - 3 B 120/06
  • BVerfG, 25.05.1976 - 2 BvL 1/75

    Verfassungsmäßigkeit der im PBefG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage zur

  • OLG München, 07.03.2006 - 6 U 5417/05
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2010 - L 11 KA 60/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ferner darf oder muss das Gericht ggf. auch im Sinne einer Folgenbetrachtung bedenken, zu welchen Konsequenzen für die Beteiligten die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei späterem Misserfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren einerseits gegenüber der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei nachfolgendem Obsiegen in der Hauptsache andererseits führen würde (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2007 - L 5 KR 518/07 ER-B -).

    Anderes mag dann gelten, wenn bei Versagung vorläufigen Rechtsschutzes hinreichend gewichtige Nachteile, insbesondere für grundrechtlich geschützte Positionen drohen würden (vgl. auch LSG Baden Württemberg, Beschluss vom 04.04.2007 - L 5 KR 518/07 ER-B -).

    Ein Anordnungsanspruch liegt bei der hier begehrten Sicherungsanordnung vor, wenn der Antragsteller das Bestehen zu sichernder Rechtspositionen glaubhaft macht (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2007 - L 5 KR 518/07 ER-B - Keller, a.a.O, § 86b Rdn. 25a, 27 ff.; Düring, a.a.O., § 86b Rdn. 21).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 54/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ferner darf oder muss das Gericht ggf. auch im Sinne einer Folgenbetrachtung bedenken, zu welchen Konsequenzen für die Beteiligten die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei späterem Misserfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren einerseits gegenüber der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei nachfolgendem Obsiegen in der Hauptsache andererseits führen würde (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2007 - L 5 KR 518/07 ER-B -).

    Anderes mag dann gelten, wenn bei Versagung vorläufigen Rechtsschutzes hinreichend gewichtige Nachteile, insbesondere für grundrechtlich geschützte Positionen drohen würden (vgl. auch LSG Baden Württemberg, Beschluss vom 04.04.2007 - L 5 KR 518/07 ER-B -).

    Ein Anordnungsanspruch liegt bei der hier begehrten Sicherungsanordnung vor, wenn der Antragsteller das Bestehen zu sichernder Rechtspositionen glaubhaft macht (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2007 - L 5 KR 518/07 ER-B - Keller, a.a.O, § 86b Rdn. 25a, 27 ff.; Düring, a.a.O., § 86b Rdn. 21).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2007 - L 16 B 127/07

    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Danach sind die §§ 19 bis 21 GWB nur "entsprechend anwendbar", so dass im Umkehrschluss anzunehmen ist, dass andere Vorschriften des GWB jedenfalls nicht unmittelbar gelten sollen (wie hier: OLG Karlsruhe v 19.11.1997 aaO; LSG Baden-Württemberg v 04.04.2007 - L 5 KR 518/07 ER-B - juris.de; Engelmann in: jurisPK-SGB V, § 69 Rn 158).

    Soweit erkennbar, wird in der Rechtsprechung und bei der Vergabekammer Baden-Württemberg die hier vertretene Auffassung überwiegend geteilt (vgl. OLG Karlsruhe v 19.11.2007 aaO; Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschlüsse v 07.11.2007 - 1 VK 47/07, v 26.01.2007 - 1 VK 82/06; LSG Baden-Württemberg v 04.04.2007 aaO; aA Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse v 14.11.2007 - VK 3-124/07 -, v 24.10.2007 - VK 2-102/07; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf v 31.10.2007 - VK-31/2007 - L).

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